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Wird durch
ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines
Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher
das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen.
Kommentar:
Eine Haftung aus der Tierhaltung
entsteht auch ohne Verschulden.
Hat der Tierhalter sein Tier ordnungsgemäß beaufsichtigt, muss er Dritten
gegenüber trotzdem haften.
Der Gesetzgeber hat diese sehr weit
gehende Regelung deshalb eingeführt, weil der Halter eines Tieres die
Gefahr (das Tier) in die Umwelt verantwortlich eingebracht hat.
Die private Haftpflichtversicherung
schließt Schäden aus der Tierhaltung von z. B. Pferd und Hund aus.
Hierfür muss die so genannte
Tierhalterhaftpflichtversicherung
abgeschlossen werden.
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Infos zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung (hier klicken)
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Infos zur Hundehalterhaftpflichtversicherung (hier klicken)
Stand: 05/2010
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